Gesetze / Medizinprodukte-Gebührenverordnung
BKostV-MPG§ 9 Gebührenbemessung
Soweit diese Verordnung Gebührenrahmensätze vorsieht, richtet sich die Bemessung der konkreten Gebühr nach § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes.
Gesetze / Medizinprodukte-Gebührenverordnung
BKostV-MPGSoweit diese Verordnung Gebührenrahmensätze vorsieht, richtet sich die Bemessung der konkreten Gebühr nach § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes.