Gesetze / Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse

BMDVBeihÜbertrAnO

§ 3 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.

§ 2