Gesetze / BND-Gesetz
BNDG§ 66 Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 60 Absatz 2 eine Mitteilung macht.
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BNDGMit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 60 Absatz 2 eine Mitteilung macht.