Gesetze / BNDG · BGBl I 1990, 2954, 2979

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst

93 Normen · ausgefertigt 20.12.1990 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
  3. § 1 Organisation und Aufgaben
  4. § 2 Befugnisse
  5. § 3 Besondere Auskunftsverlangen
  6. § 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
  7. § 5 Besondere Formen der Datenerhebung
  8. Abschnitt 2 · Weiterverarbeitung von Daten
  9. § 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
  10. § 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
  11. § 8 Dateianordnungen
  12. § 9 Auskunft an den Betroffenen
  13. Abschnitt 3 · Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
  14. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
  15. § 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
  16. § 9b Protokollierung der Übermittlung
  17. § 9c Verbundene personenbezogene Daten
  18. § 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
  19. § 9e Verbot der Übermittlung
  20. § 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
  21. § 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  22. § 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
  23. Unterabschnitt 2 · Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
  24. § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
  25. § 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
  26. Unterabschnitt 3 · Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen
  27. § 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
  28. § 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
  29. § 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen
  30. § 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
  31. § 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
  32. Unterabschnitt 4 · Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  33. § 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  34. § 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
  35. § 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
  36. Unterabschnitt 5 · Gemeinsame Dateien
  37. § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
  38. § 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  39. § 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
  40. § 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  41. § 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  42. § 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
  43. § 18 (weggefallen)
  44. Abschnitt 4 · Technische Aufklärung
  45. Unterabschnitt 1 · Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  46. § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
  47. § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  48. § 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
  49. § 22 Kernbereichsschutz
  50. § 23 Anordnung
  51. § 24 Eignungsprüfung
  52. § 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
  53. § 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
  54. § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
  55. § 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
  56. Unterabschnitt 2 · (weggefallen)
  57. (XXXX) §§ 29 und 30 (weggefallen)
  58. Unterabschnitt 3 · Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
  59. § 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
  60. § 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
  61. § 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
  62. Unterabschnitt 4 · Besondere Formen der technischen Aufklärung
  63. § 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
  64. § 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
  65. § 36 Kernbereichsschutz
  66. § 37 Anordnung
  67. (XXXX) §§ 38 und 39 (weggefallen)
  68. Unterabschnitt 5 · Unabhängige Rechtskontrolle
  69. § 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
  70. § 41 Unabhängiger Kontrollrat
  71. § 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
  72. § 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
  73. § 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  74. § 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
  75. § 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  76. § 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
  77. § 48 Amtsbezeichnungen
  78. § 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
  79. § 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
  80. § 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
  81. § 52 Beanstandungen
  82. § 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
  83. § 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
  84. § 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
  85. § 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
  86. § 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
  87. § 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  88. Unterabschnitt 6 · Mitteilungen und Evaluierung
  89. § 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
  90. § 60 Mitteilungsverbote
  91. § 61 Evaluierung
  92. § 62 Dienstvorschriften
  93. Abschnitt 5 · Gemeinsame Bestimmungen
  94. § 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
  95. § 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
  96. § 65 Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit
  97. Abschnitt 6 · Sicherung von Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst
  98. Unterabschnitt 1 · Befugnisse, Durchführung und Anordnung
  99. § 65a Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht
  100. § 65b Kontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen
  101. § 65c Kontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen
  102. § 65d IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen
  103. § 65e Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
  104. § 65f Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung
  105. Unterabschnitt 2 · Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
  106. § 65g Kennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
  107. § 65h Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
  108. § 65i Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
  109. § 65j Schutz von minderjährigen Personen
  110. § 65k Protokollierung
  111. § 65l Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
  112. Abschnitt 7 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  113. § 66 Strafvorschriften
  114. § 67 Bußgeldvorschriften
  115. Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
  116. § 68 Einschränkung von Grundrechten
  117. § 69 Übergangsvorschriften