Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen
BOA§ 67 Inkrafttreten
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt dieAnordnung vom 2. Juni 1972 über den Bau und
Betrieb von Anschlußbahnen - Bau- und Betriebsordnung von
Anschlußbahnen (BOA) - (Sonderdruck Nr. 740 des Gesetzblattes)
außer Kraft.
Der Minister für Verkehrswesen
Verzeichnis der Anweisungen zur BOA*)
*) Vom Abdruck wurde abgesehen
Nr. der Anweisung Inhalt
1 Verfahrensweise für die Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen
durch die Staatliche Bahnaufsicht
2 Herstellung, Instandhaltung und Prüfung der bautechnischen Anlagen
Anlage 1 Gleisendschuhe als Gleisabschluß
Anlage 2 Muster Prüfungsbuch für die bautechnischen Anlagen der
Anschlußbahn
Anlage 3 Prüfung der Richtung nach dem
Pfeilhöhenmeßverfahren
Anlage 4 Merkblatt für Weichenschmierung
3 Lichtraumumgrenzungen
4 Bauliche Gestaltung der höhengleichen Kreuzungen von Gleisen mit
Straßen, Wegen oder Plätzen
5 Bestimmungen für Sicherungsanlagen
Anlage 1 Zählblatt zur Ermittlung des Straßen- und
Schienenverkehrs
Anlage 2 Bahnübergangssicherungsanlagen
6 Bestimmungen für den Bau von Seilrangieranlagen
7 Bestimmungen für die Instandhaltung maschinentechnischer und
elektrotechnischer Anlagen
8 Begrenzungen der Fahrzeuge
9 Radsätze
10 Zug- und Stoßeinrichtungen an Fahrzeugen
11 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
12 Bestimmungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge
Anlage Führung der Kontrollbücher
13 Bestimmungen für die Instandhaltung der Bremseinrichtungen an
Fahrzeugen
14 Bedingungen für die Betriebsführung
15 Verantwortung und Aufgaben des Anschlußbahnleiters
16 Anleitung für das Aufstellen der Dienstordnung
Anlage Muster einer Dienstordnung
17 Ausbildung, Prüfung und Einweisung der Betriebseisenbahner
Anlage 1 Anschlußbahnleiter
Anlage 2 Leiter, leitende Mitarbeiter des betriebs-, bau-, maschinen- und
wagentechnischen Dienstes sowie des Sicherungs- und Fernmeldewesens
Anlage 3 Fahrdienstleiter
Anlage 4 Block-, Stellwerks- und Weichenwärter
Anlage 5 Zugmelder
Anlage 6 Aufsichten - Zugfertigsteller
Anlage 7 Bremsprobeberechtigter
Anlage 8 Rangierleiter
Anlage 9 Rangierer
Anlage 10 Rangierleiter und Rangierer für sonstige Rangiermittel
Anlage 11 Schrankenwärter
Anlage 12 Weichenreiniger
Anlage 13 Weichenschlosser
Anlage 14 Sicherungsposten
Anlage 15 Dieseltriebfahrzeugführer bis V 22
Anlage 16 Dieseltriebfahrzeugführer V 60
Anlage 17 Dieseltriebfahrzeugführer TGK 2-E1, V 100, V 180, V 200
Anlage 18 Elektrotriebfahrzeugführer
Anlage 19 Führer von Dampfspeicherlokomotiven
Anlage 20 Beimann für Triebfahrzeuge/Heizer
Anlage 21 Führer von Nebenfahrzeugen mit Fahrantrieb (außer
Schienenkranen und Mehrzweckfahrzeugen)
Anlage 22 Führer von Schienkranen
Anlage 23 Führer von Mehrzweckfahrzeugen, Straßenkraftfahrzeugen
und Motorwagenrückern
Anlage 24 Bediener von Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb, Drehscheiben,
Schiebebühnen und Wagenkippanlagen
Anlage 25 Führer von ferngesteuerten Fahrzeugen Signalwerker
Anlage 26 Signalwerker
18 Dienstunterricht für Betriebseisenbahner
19 Personalprüfung für Betriebseisenbahner
20 Vorbereitung und Durchführung von Rangierfahrten
21 Verwendung von Funk- und Lautsprecheranlagen im Betriebsdienst
22 Rangieren mit Triebfahrzeugen, bei denen der Triebfahrzeugführer
gleichzeitig Rangierleiter ist
23 Aufgaben des Triebfahrzeugpersonals
24 Kuppeln von Fahrzeugen
25 Rangieren mit sonstigen Rangiermitteln
Anlage 1 Rangieren mit Schienenkranen
Anlage 2 Rangieren mit Mehrzweckfahrzeugen (MZF)
Anlage 3 Rangieren mit Straßenkraftfahrzeugen
Anlage 4 Rangieren mit Motorwagenrückern
Anlage 5 Rangieren mit Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb
26 Rangieren mit Handseilwinden und Einradwagenschiebern
27 Befahren von Normalospurgleisen und -weichen mit Halbmessern R < 180 m
28 Anhängemassen und Bremsbesetzung der Triebfahrzeuge
29 Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen, Verhalten bei Störungen
30 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
31 Hilfeleistung, Meldung. Untersuchung, Berichterstattung und Auswertung
bei Ereignissen im Anschlußbahnbetrieb
Anlage Unfallmeldeplan
32 Aufgleisen von Fahrzeugen durch den Anschließer
Anlage 1 Aufgleistechnik für Schienenfahrzeuge in den
Anschlußbahnen
Anlage 2 Lauffähigkeitsuntersuchungen