Gesetze / Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjMGebO § 4 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.