Gesetze / Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjMGebO § 3 Höhe der Gebühren Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Gebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung erhoben.