Gesetze / Verordnung über die Erhebung von Gebühren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

BPjMGebO

§ 3 Höhe der Gebühren

Gebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung erhoben.

§ 2 § 4