Gesetze / Bundespolizeidienstkleidung-Zuständigkeitsanordnung
BPolDKlZustAnO§ 1
Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder erlässt das Bundesministerium des Innern.
Gesetze / Bundespolizeidienstkleidung-Zuständigkeitsanordnung
BPolDKlZustAnODie Bestimmungen über die Dienstkleidung der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder erlässt das Bundesministerium des Innern.