Gesetze / Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
BPräsWahlG§ 11
Der Präsident des Bundestages veranlaßt die Eidesleistung des Bundespräsidenten.
Gesetze / Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
BPräsWahlGDer Präsident des Bundestages veranlaßt die Eidesleistung des Bundespräsidenten.