Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten

BPrDGrUnifAnO

§ 1 Dienstgradbezeichnungen

Die Soldatinnen und Soldaten führen die Dienstgradbezeichnungen nach Anlage 1.

§ 2