Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten BPrDGrUnifAnO § 2 Uniform Die Soldatinnen und Soldaten tragen 1.die Anzugarten nach § 3,2.die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,3.die Dienstgradabzeichen nach § 5.