Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten

BPrDGrUnifAnO

§ 2 Uniform

Die Soldatinnen und Soldaten tragen

1.
die Anzugarten nach § 3,
2.
die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,
3.
die Dienstgradabzeichen nach § 5.
§ 1 § 3