Gesetze / Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
BRSekrHausO§ 1 Geltungsbereich
Diese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die dem Bundesrat zur Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben dienen.
Gesetze / Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
BRSekrHausODiese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die dem Bundesrat zur Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben dienen.