Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts aus dem Beamten- oder Richterverhältnis

BSGWidVertrAnO

§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden

Die Befugnis, Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen und richterdienstrechtlichen Angelegenheiten von Beschäftigten des Bundessozialgerichts zu erlassen, wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen, soweit es die Maßnahme getroffen hat.

§ 2