Gesetze / BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung
BSI-ITSiKV§ 14 Evaluierung
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und folgend alle drei Jahre sind unter Beteiligung der in § 56 Absatz 2 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts zu evaluieren:
1.
die Produktkategorien;
2.
die Anerkennung von Branchenstandards;
3.
die Freigabekriterien für das Kennzeichen.