Gesetze / Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGAmtsGehG§ 1d
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Eisenbahnen des Bundes.
Gesetze / Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGAmtsGehGDie Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Eisenbahnen des Bundes.