Gesetze / Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung BWFSPrV § 6 Anmeldung zur Prüfung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 25.07.2020. Zur aktuellen Fassung → Die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer haben sich im Prüfungshalbjahr schriftlich oder elektronisch bei der Schulleitung zur Prüfung anzumelden.