Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Beamtenzuständigkeitsverordnung MLUL
BZVMLUL§ 1 Übertragung der Ernennungsbefugnis
Dem Landesamt für Umwelt, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie dem Landesbetrieb Forst Brandenburg wird die Befugnis zur Ernennung der Beamten, denen ein Amt des einfachen, des mittleren, des gehobenen Dienstes oder des höheren Dienstes der Besoldungsgruppen A 13, A 14 und A 15 verliehen wird, übertragen.