Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
BauZAusbV 2002§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
BauZAusbV 2002Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin wird staatlich anerkannt.