Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
BauZAusbV 2002§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
BauZAusbV 2002Die Ausbildung dauert drei Jahre.