Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauwerksabdichter/zur Bauwerksabdichterin
BauwAbdAusbV§ 11 Aufhebung von Vorschriften
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Klebeabdichter sind nicht mehr anzuwenden.