Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bautätigkeitenüberwachungsverordnung
BbgÜTV§ 2 (aufgehoben)
Für § 2 BbgÜTV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.