Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bautätigkeitenüberwachungsverordnung
BbgÜTV§ 3 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Brandenburgische Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten vom 18. November 1998 ( GVBl. II S. 624) außer Kraft.
Potsdam, den 24. März 2005
Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski