Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst
BbgAPOgvD§ 2 Einstellungsvoraussetzungen
(1) In den Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und
als Bildungsvoraussetzung den Bachelorgrad oder einen gleichwertigen Abschluss über ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule oder Universität im Bereich Geodäsie und Geoinformation und das Wissensspektrum (Studieninhalte) nach Absatz 2 nachweisen. Dieser Nachweis ist durch persönlich qualifizierende Prüfungen anhand eines Abschlusszeugnisses sowie eines Diploma Supplement zu erbringen.
(2) Der Abschluss nach Absatz 1 Nummer 2 soll die folgenden Studieninhalte umfassen:
Grundlagenwissen in den folgenden mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern:
Mathematik,
Geometrie,
Physik,
Statistik und Parameterschätzung,
Informatik;
Fachwissen in den folgenden berufsfeldbezogenen Fächern:
Geoinformation und Geoinformationssysteme,
Vermessungskunde und Methoden der Ingenieurgeodäsie,
Ausgleichungsrechnung,
Photogrammetrie und Fernerkundung,
Landesvermessung und Liegenschaftskataster,
Landentwicklung,
Planung und Bodenordnung,
Immobilienwertermittlung.
Einzelnorm