Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung höherer technischer Dienst
BbgAPOhtD§ 32 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieses Kapitels regeln die Dauer und die Ausgestaltung der Ausbildung sowie die Beurteilung der Leistungen während des Aufstiegs aus der Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation und die Aufstiegsprüfung.
Einzelnorm