Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Altenpflegehilfegesetz
BbgAltPflHG§ 9 Zuständige Behörde
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Gesetzes ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
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BbgAltPflHGZuständige Behörde für die Durchführung dieses Gesetzes ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.