Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Aufarbeitungsbeauftragtengesetz
BbgAufarbBG§ 2b (außer Kraft getreten)
Für § 2b BbgAufarbBG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.