Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauvorlagenverordnung

BbgBauVorlV

§ 17 Prüfverzicht

Einer Prüfung der bautechnischen Nachweise für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 ohne Aufenthaltsräume mit nicht mehr als 150 Quadratmeter Grundfläche sowie sonstiger baulicher Anlagen mit nicht mehr als 10 Meter Bauhöhe bedarf es nicht.

Einzelnorm

§ 16 § 18