Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung
BbgBeBauV§ 13 Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über
die Sicherheitsbeleuchtung,
die Sicherheitsstromversorgung,
die Alarmierungsanlage,
die Brandmeldeanlage,
die Rettungswege auf dem Grundstück und die Flächen für die Feuerwehr,
die Anzahl der Gastbetten und ihre Zuordnung zu Beherbergungsräumen nach § 11.
Einzelnorm