Gesetze / Brandenburgisches Bestattungsgesetz
BbgBestG§ 40 Sonderbestimmungen
Unberührt bleiben:
internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,
Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen, auf dem See- und auf dem Luftwege und
Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen.