Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brexit-Übergangsgesetz des Landes Brandenburg

BbgBrexitÜG

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt.

Einzelnorm

Potsdam, den 1. April 2019

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

§ 2