Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brexit-Übergangsgesetz des Landes Brandenburg
BbgBrexitÜG§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt.
Einzelnorm
Potsdam, den 1. April 2019
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark