Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung
BbgEZulV§ 11 Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
Beamtinnen und Beamte erhalten für das Laborieren, Delaborieren, Untersuchen von unbekannter, beanstandeter oder belasteter Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad oder entsprechenden Munitionskomponenten eine Zulage in Höhe von 3,83 Euro täglich. Die Tätigkeit muss von der Beamtin oder dem Beamten selbst ausgeübt werden. Bei einem Einsatz von mehr als sechs Stunden täglich erhöht sich die Zulage für jede weitere Stunde um 0,77 Euro, höchstens jedoch bis zu 7,68 Euro.