Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgEZulV · GVBl.II/14, [Nr. 66]
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung - BbgEZulV)
25 Normen · ausgefertigt 10.09.2014 · Änderungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
- § 3Erschwerniszulage bei einer Verwendung im Dienst des Bundes oder eines anderen Landes
- § 4Allgemeine Voraussetzungen
- § 5Höhe und Berechnung der Zulage
- § 6Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 7Ausschluss der Zulage
- § 8Allgemeine Voraussetzungen
- § 9Höhe der Zulage
- § 10Berechnung der Zulage
- § 11Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
- § 12Zulage für Sprengstoffentschärfung und Sprengstoffermittlung
- § 13Allgemeine Voraussetzungen
- § 14Höhe der Zulage
- § 15Berechnung der Zulage
- § 16Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes, an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes sowie an Tankanlagen zur eichtechnischen Überprüfung
- § 16aZulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- § 17Entstehung des Anspruchs
- § 18Unterbrechung der zulagenberechtigenden Tätigkeit
- § 19Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
- § 20Zulagen für die Pflege von Kranken in Justizvollzugseinrichtungen
- § 21Zulage für besondere polizeiliche Einsätze und Einsätze beim Verfassungsschutz
- § 22Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- § 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
- § 24Inkrafttreten