Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgEZulV · GVBl.II/14, [Nr. 66]

Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung - BbgEZulV)

25 Normen · ausgefertigt 10.09.2014 · Änderungen

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
  3. § 3Erschwerniszulage bei einer Verwendung im Dienst des Bundes oder eines anderen Landes
  4. § 4Allgemeine Voraussetzungen
  5. § 5Höhe und Berechnung der Zulage
  6. § 6Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
  7. § 7Ausschluss der Zulage
  8. § 8Allgemeine Voraussetzungen
  9. § 9Höhe der Zulage
  10. § 10Berechnung der Zulage
  11. § 11Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
  12. § 12Zulage für Sprengstoffentschärfung und Sprengstoffermittlung
  13. § 13Allgemeine Voraussetzungen
  14. § 14Höhe der Zulage
  15. § 15Berechnung der Zulage
  16. § 16Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes, an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes sowie an Tankanlagen zur eichtechnischen Überprüfung
  17. § 16aZulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  18. § 17Entstehung des Anspruchs
  19. § 18Unterbrechung der zulagenberechtigenden Tätigkeit
  20. § 19Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
  21. § 20Zulagen für die Pflege von Kranken in Justizvollzugseinrichtungen
  22. § 21Zulage für besondere polizeiliche Einsätze und Einsätze beim Verfassungsschutz
  23. § 22Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
  24. § 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
  25. § 24Inkrafttreten