Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Gutachterausschussverordnung
BbgGAV§ 14 Informationen zum Grundstücksmarkt
(1) Der Gutachterausschuss hat Feststellungen über den Grundstücksmarkt, insbesondere über Umsatz- und Preisentwicklung, in einem Grundstücksmarktbericht zusammenzufassen und soll diesen bis zum 15. Mai jeden Jahres im Internet veröffentlichen.
(2) Zur Gewährleistung einer allgemeinen Markttransparenz kann die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach Weisung des Vorsitzenden weitere Feststellungen und Auswertungen über den Grundstücksmarkt, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller Einflüsse, im Internet veröffentlichen.
(3) Zur Veröffentlichung der Informationen zum Grundstücksmarkt im Internet betreibt der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg eine zentrale Homepage für die Gutachterausschüsse.