Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische GEG-Durchführungsverordnung

BbgGEGDV

§ 3 Vordrucke

Für die Erfüllungserklärung nach § 2 Absatz 1 und 2 ist der von dem für das Bauordnungsrecht zuständige Ministerium veröffentlichte Vordruck zu verwenden.

§ 2 § 4