Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste

BbgGeoNutzV

§ 9 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 23. Dezember 2019

Der Minister des Innern und für Kommunales

Michael Stübgen

Anlagen

1

Anlage zur BbgGeoNutzV 258.3 KB

§ 8