Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste
BbgGeoNutzV§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 23. Dezember 2019
Der Minister des Innern und für Kommunales
Michael Stübgen
Anlagen
1
Anlage zur BbgGeoNutzV 258.3 KB