Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste
BbgGeoNutzV§ 8 Übergangsregelung
Wenn für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisinformationen vor Inkrafttreten dieser Verordnung ein Entgelt erhoben wurde, besteht mit Inkrafttreten dieser Verordnung kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Entgeltes.
Einzelnorm