Gesetze / Brandenburgisches Gerichtsorganisationsgesetz
BbgGerOrgG§ 19 Verfahren des Amtsgerichts Guben
Abweichend von § 13 Absatz 2 gehen die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei dem Amtsgericht Guben anhängigen Verfahren sämtlich auf das Amtsgericht Cottbus über. § 13 Absatz 3 bleibt unberührt.