Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung
BbgKAbwV§ 9 Berichtspflicht
Die für Einleitungserlaubnisse zuständigen Wasserbehörden haben alle Angaben über den Vollzug dieser Verordnung auf Anforderung dem Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt zu übermitteln.