Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung
BbgKAbwV§ 8 Klärschlamm
Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung darf nicht in Gewässer eingeleitet werden; er ist vorrangig zu verwerten.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung
BbgKAbwVKlärschlamm aus der Abwasserbehandlung darf nicht in Gewässer eingeleitet werden; er ist vorrangig zu verwerten.