Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz-Mehrbelastungsausgleichsverordnung
BbgKJG-MBAV§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
(2) Diese Verordnung findet rückwirkend, ab dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021, auf alle durch das Land gemäß § 10 geleisteten Abschlagszahlungen Anwendung.
(3) Gleichzeitig tritt die UmA-Mehrbelastungsausgleichsverordnung vom 1. März 2021 (GVBl. II Nr. 22) außer Kraft, mit Ausnahme des Abrechnungszeitraums bis einschließlich 31. Mai 2026, für welchen sie nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiter gilt.
Potsdam, den 28. Mai 2026
Der Minister für Bildung, Jugend und Sport
Gordon Hoffmann