Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz
BbgKJG§ 152 (aufgehoben)
Für § 152 BbgKJG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.