Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung
BbgKPBauV§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Bau und den Betrieb von
Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sie gilt nicht für Tageskliniken und
Praxen.