Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz
BbgKPHG§ 13 Probezeit
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt drei Monate.
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BbgKPHGDas Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt drei Monate.