Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kostenordnung

BbgKostO

§ 1 Gebührenarten

Für die Maßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg werden folgende Gebühren erhoben:

Mahngebühr,

Grundgebühr,

Pfändungsgebühr,

Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr,

Gebühr für die Abnahme einer Vermögensauskunft,

Androhungsgebühr,

Festsetzungsgebühr,

Wegnahmegebühr,

Zwangsräumungsgebühr,

Verwaltungsgebühr bei Ersatzvornahmen.

§ 2