Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kostenordnung
BbgKostO§ 1 Gebührenarten
Für die Maßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg werden folgende Gebühren erhoben:
Mahngebühr,
Grundgebühr,
Pfändungsgebühr,
Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr,
Gebühr für die Abnahme einer Vermögensauskunft,
Androhungsgebühr,
Festsetzungsgebühr,
Wegnahmegebühr,
Zwangsräumungsgebühr,
Verwaltungsgebühr bei Ersatzvornahmen.