Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz
BbgLEG§ 1 Beschleunigungsgrundsatz, Neugestaltung
Maßnahmen der Flurneuordnung sind zur Behebung der ungeordneten Eigentumsverhältnisse im ländlichen Raum für die ländliche Entwicklung besonders vordringlich. Auf Verfahren nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes findet § 37 des Flurbereinigungsgesetzes Anwendung.