Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung
BbgLZV§ 2 Verwendung in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung in der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eine Stellenzulage. Die Stellenzulage beträgt bei Verwendung als
Lehrkraft mit Aufgaben in der Ausbildung von Lehrkräften an Studienseminaren 150 Euro monatlich,
Lehrkraft mit Aufgaben in der Fortbildung von Lehrkräften ohne abgeschlossene Lehramtsbefähigung 100 Euro monatlich.
Einzelnorm