Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung

BbgLZV

§ 3 Verwendung in der Schulvisitation

Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung in der Schulvisitation eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.

§ 2 § 4