Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung
BbgLZV§ 6 Verwendung als Lehrertrainerin oder Lehrertrainer
Lehrkräfte, die als Lehrertrainerinnen oder Lehrertrainer im Bereich der sportlichen Begabungsförderung an den Spezialschulen für Sport oder in den Spezialklassen für Sport verwendet werden und eine Trainer A-Lizenz des jeweiligen sportlichen Fachverbandes nachweisen, erhalten für die Dauer der Verwendung eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.
Einzelnorm