Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Lehrkräftezulagenverordnung
BbgLZV§ 5 Verwendung als Koordinatorin oder Koordinator des schulischen Ganztagsbetriebs
Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung als Koordinatorin oder Koordinator des schulischen Ganztagsbetriebs eine Stellenzulage in Höhe von 100 Euro monatlich.
Einzelnorm