Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz
BbgMFG§ 11 Mittelstandsbericht
Das zuständige Mitglied der Landesregierung berichtet dem
Landtag einmal in der Legislaturperiode und dem Ausschuß für
Wirtschaft, Mittelstand und Technologie vor der Haushaltsberatung über den
Stand der Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft und der freien
Berufe. Der Bericht soll auch die Ergebnisse der eingeleiteten und
durchgeführten Förderungsmaßnahmen und deren Auswirkungen
darstellen.