Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz

BbgMFG

§ 11 Mittelstandsbericht

Das zuständige Mitglied der Landesregierung berichtet dem

Landtag einmal in der Legislaturperiode und dem Ausschuß für

Wirtschaft, Mittelstand und Technologie vor der Haushaltsberatung über den

Stand der Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft und der freien

Berufe. Der Bericht soll auch die Ergebnisse der eingeleiteten und

durchgeführten Förderungsmaßnahmen und deren Auswirkungen

darstellen.

§ 10 § 12